Abgrenzung Versichertenberater

Der Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung – aus marketing-zweckmäßigen Gründen nunmehr der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung – ist eine honorable ehrenamtliche Tätigkeit für die Versicherten der in der Deutschen Rentenversicherung zusammengeschlossenen Mitglieder dieser Einrichtung.

Mit anderen Worten:
Diese Tätigkeit – ich habe sie selbst zehn Jahre ausgeübt – ist nicht hoch genug einzuschätzen.
Sie wird im Rahmen von geringen Aufwandspauschalen für einen Rentenantrag und für eine Kontenklärung vergütet. Es gibt weiterhin Pauschalen für den Aufwand an Reisekosten und der zur Verfügungstellung bestimmter Arbeitsmittel und -gelegenheiten.

Die Menschen, welche in dieses Ehrenamt bei den Sozialversicherungswahlen einmal in fünf Jahren gewählt werden, so war der ursprüngliche Gedanke, sollen vor allem als Rentner mit ihren Erfahrungen anderen zukünftigen Rentnern bei der Antragstellung oder der Kontenklärung helfen.

Inzwischen hat sich auch in dieser Frage eine Differenzierung herausgebildet. Vor allem in den Krankenkassen arbeiten engagierte Mitarbeiter, welche die Aufgabe zusätzlich zu ihrem Job erledigen und mit kompetenter Beratung dem zukünftigen Rentner bei den Anträgen helfen.

Wirklich unvoreingenommen können sie nicht sein, denn sie sollen ja auch die Interessen der Behörde, für die sie tätig werden, wahren. Nicht zuletzt werden sie von ihr mindestens einmal im Jahr in einem einwöchigen Seminar mit der Auffassung der Verwaltung »in Einklang gebracht«. Sie arbeiten kostenfrei für den Versicherten und können durch ihre Erfahrung im Antragsverfahren in der Regel wirksame und ausreichende Hilfe leisten.

Spätestens im Widerspruchsverfahren sollten Sie sich dann aber eines unabhängigen Beraters in Rechtsfragen, eines Rentenberaters oder Rechtsanwaltes bedienen.

© 2021

    Dipl.-Jur. Oliver Lempert     Rechtsanwalt | Rentenberater ehem. Impressum Sitemap Standort Links Start «