Sozialversicherungsrecht

Internationales Recht

Ich kläre Versicherungsverläufe von Arbeitnehmern, welche zwischen den deutschsprachigen Ländern wechseln. Diese von der Politik geforderte Flexibilität wird aber nicht vom nationalen Recht mitgetragen. Immer noch gibt es in Deutschland, der Schweiz und in Österreich völlig abweichenden Regelungen zum Renteneintrittsalter und dazu, welche Zeiten für eine staatliche Rente berücksichtigt werden.

Krankenversicherungsrechtliche Beratung

Eine fundierte krankenversicherungsrechtliche Beratung ist insbesondere bei Rentenanträgen wegen Erwerbsminderung unbedingt erforderlich.
Darüber hinaus liegen meine Schwerpunkte in den Bereichen:

  • Prüfen der Beitragsbescheide für selbstständige Unternehmer und angestellte Rentner
  • Anspruchsvoraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Für Anträge aufgrund von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind die Berufsgenossenschaften bzw. Gemeindeunfallversicherungsverbände zuständig. Das Leistungsspektrum dieser Träger ist enorm groß und bezieht sich zum Beispiel auf Renten, Verletztengeld, Umschulungen, Versorgung der Hinterbliebenen aber auch ergänzende Leistungen neben Arbeitslosengeld und Renten. Meistens werden die beantragten Leistungen jedoch abgelehnt, da der nachzuweisende Kausalzusammenhang oftmals nicht anerkannt wird.

Oft ist auch die prozentuale Einstufung der Minderung der Erwerbsfähigkeit strittig. Hier ist eine genaue Prüfung mit entsprechender Sachkenntnis erforderlich.

Schwerbehindertenangelegenheiten

Der Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung als Erstantrag oder Verschlimmerungsantrag vor dem Versorgungsamt wird oft gestellt, um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen realisieren zu können. Meine Dienstleistung bezieht sich sowohl auf die Antragstellung als auch auf die Durchführung von Widersprüchen bei falscher Bewertung.

Sofern beantragte besondere Merkmale abgelehnt werden, prüfe ich, ob diese Ablehnung korrekt ist oder durch Widerspruch oder Klage angefochten und der Antrag durchgesetzt werden kann.

  • Beratung über die Schwerbehinderteneigenschaft
  • Erstanträge zur Anerkennung als Schwerbehinderter
  • Neufeststellungsanträge bei Verschlimmerung der Behinderung
  • Beantragung besonderer Merkzeichen (z.B. wegen Gehbehinderung)
  • Vertretung in Widerspruchsverfahren bei unzutreffender Bewertung durch das Versorgungsamt

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Selbstständigen und Angestellten

Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung bestimmter Personengruppen sind die Fehlerquellen für eine falsche Beurteilung seit jeher sehr umfangreich.
Zurzeit sind insbesondere folgende Personengruppen im Gespräch:

  • Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH/GmbH & Co. KG
  • Beschäftigte Angehörige (Ehegatten oder sonstige Angehörige)
  • Selbstständige Lehrer und Erzieher
  • Selbstständige Pflegepersonen
  • Hebammen und Künstler
  • Selbstständige Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind
  • Selbstständige, die nur für einen Auftraggeber tätig sind

Zu Unrecht entrichtete Pflichtbeiträge können auch für vergangene Zeiträume zurückgefordert werden. Hier prüfe ich grundsätzlich, ob die Erstattung der Beiträge anzuraten ist und welche Auswirkungen sich auf die Rentenhöhe, den möglichen Rentenbeginn sowie den Invaliditätsschutz in der Rentenversicherung ergeben.

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    Dipl.-Jur. Oliver Lempert     Rechtsanwalt | Rentenberater ehem. Impressum Sitemap Standort Links Start «